Medicus: Die Bundesärztekammer bemüht sich seit einiger Zeit um eine offizielle Stellungnahme zum Thema ‚Individuelle Gesundheitsleistungen'. Welche Gremien sind damit befasst und wann dürfte eine solche Stellungnahme zu erwarten sein?
Dückers: Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im August 2004 eine Arbeitsgruppe zum Thema IGeL eingesetzt. Die Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Hoppe, legte den Delegierten des 108. Deutschen Ärztetages Anfang Mai in Berlin einen ersten Entwurf ‚Zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen' vor, um den Anstoß für eine gründliche, offene und praxisnahe Diskussion zu geben. In den nächsten Wochen und Monaten wird die Bundesärztekammer das Thema eingehend mit den ärztlichen Berufsverbänden erörtern und die Diskussion auch öffentlich weiter führen. Auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2006 in Magdeburg wird dann voraussichtlich ein endgültiger Entwurf den Delegierten präsentiert werden können.
Medicus: Vorab ist bereits von ärztlicher Seite Kritik geübt worden gegen einen offiziellen IGeL-Katalog im Sinne einer abschließenden Positiv- oder Negativliste. So wurde argumentiert: ‚Wir brauchen keine IGeL-Polizei, die in die Therapiefreiheit eingreifen könnte.'
Dückers: Es geht hier um ein Spektrum von Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, die im individuellen Fall aus ärztlicher Sicht aber empfehlenswert oder erforderlich sind und von den Patienten gewünscht werden. Unsere Empfehlungen sollen den Ärztinnen und Ärzten als Orientierung dienen, wie sie in der Praxis sinnvoll mit diesen Leistungen umgehen können. Dass IGeL von Ärzten nicht gewerblich erbracht werden, versteht sich dabei von selbst. Die Ärzte sind sehr an den Empfehlungen ihrer Kammer zu diesem Thema interessiert, sie wollen wissen, was vertretbar ist und was nicht. Der Leitgedanke dabei ist, dass die Patienten auch bei individuellen Gesundheitsleistungen darauf vertrauen können, dass medizinische Gründe für ihre Behandlung entscheidend sind.
Medicus: Kritik an der IGeL-Praxis hat es auch bereits in den öffentlichen Medien gegeben, so im ZDF-Ratgeber, der die Patienten aufforderte, zusätzliche ärztliche Angebote kritisch zu prüfen, da nicht alle Zusatzleistungen medizinisch sinnvoll seien. Was ist im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich ‚ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und überschreitet nicht das Maß des Notwendigen' für den einzelnen Patienten? Kann diese Frage aus ärztlicher Sicht überhaupt befriedigend geklärt werden?
Dückers: Es ist zweifellos nicht immer ganz einfach, eine genaue Grenze zu ziehen zwischen medizinisch notwendigen Leistungen, die solidarisch finanziert werden, notwendigen Leistungen, die nicht solidarisch finanziert werden, und ärztlich empfehlenswerten sowie von den Patienten gewünschten Leistungen, die sie im Rahmen einer Privatbehandlung selbst zahlen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass es Situationen geben kann, in denen der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.
Zum Spektrum individueller Gesundheitsleistungen gehören auch Behandlungsmethoden, die aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen herausgenommen wurden, im Einzelfall jedoch sinnvoll sein können und von den Patienten auch gezielt nachgefragt werden. Neben diesen Leistungen gibt es zahlreiche empfehlenswerte ärztliche Leistungen, die nie zum Leistungskatalog der GKV gehört haben, aber dennoch die gesundheitliche Versorgung ergänzen, z.B. Reisemedizin, Sporttauglichkeitsuntersuchungen, jährlicher Check-up.
Medicus: Auf dem Deutschen Ärztetag 2004 hat bereits der damalige Bundespräsident Johannes Rau davor gewarnt, dass zwischen ärztlichen "Leistungserbringern" und ihren neuen "Kunden" Spannungen entstehen könnten, die sich negativ auf das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Qualität der medizinischen Versorgung auswirken könnten. Ähnlich hat der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, auf dem letzten Ärztetag in Berlin argumentiert. Ist die Warnung vor den "Kaufleuten im weißen Kittel" berechtigt?
Dückers: Die zunehmende Ökonomisierung im Gesundheitswesen geht natürlich auch an den Ärzten nicht spurlos vorüber. Gerade deshalb ist es so wichtig, Ärzten eine klare Orientierung zu geben und Grenzen des Machbaren aufzuzeigen. Denn es darf nicht so weit kommen, dass Patienten primär als Kunden betrachtet werden und der Arztberuf zum Gewerbe wird. Aufgabe des Arztes ist es, dem Patienten beizustehen, auch wenn dies seinen wirtschaftlichen Interessen entgegensteht. Die Beziehung Patient-Arzt ist daher auch keine Geschäftsbeziehung, die den Gesetzen des Marktes unterliegt, sondern ein besonders schutzwürdiges Vertrauensverhältnis.
Medicus: Wo sehen Sie die größten Probleme für eine Ärzte wie Patienten befriedigende Lösung zum Thema Wunschleistungen?
Dückers: Ebenso wie Ärzte erleben auch Patienten eine Tendenz zur Rationierung im Gesundheitswesen. Auch wenn Versicherte Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus finanzpolitischen Gründen akzeptieren, wünschen sie doch in der individuellen Behandlung eine bestmögliche Versorgung. Dabei stellen die Ärzte oftmals fest, dass die von Patienten gewünschte Behandlung über den Leistungskatalog der GKV oder den anerkannten Behandlungsstandard hinausgeht. Es ist dann nicht immer ganz einfach, dem Patienten zu erklären, dass er für diese Leistung selbst aufkommen muss.