Seit diese Zusammenkünfte in der Musterfortbildungssatzung ausdrücklich als Instrument der Fortbildung anerkannt wurden, haben sie den Stammtischcharakter endgültig hinter sich gelassen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass jeder Teilnehmer konzeptionell eingebunden ist, zum Beispiel durch die Vorstellung eines eigenen Falls.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Qualitätszirkel als Instrument der Fortbildung und sind bemüht darum, dass diese ihrem Namen gerecht werden. Beispielsweise stellt die KV Bayern den Moderatoren der Qualitätszirkel die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen auf einer eigenen Website zur Verfügung. Dort können Interessierte auch eine aktuelle Liste anerkannter Qualitätszirkel einsehen. Qualitätszirkel-Tutoren unterstützen die Moderatoren in ihrer Arbeit.
Sonderformen von Qualitätszirkeln sind Balint-Gruppen, bei denen die Arzt-Patienten-Beziehung reflektiert wird; Supervision; Literatur- und Fallkonferenzen. Obwohl diese Veranstaltungsformen durch die Landesärztekammern im Allgemeinen nicht überprüft werden können (sie sind nicht öffentlich, auch nicht für Fachleute), werden in der Regel Fortbildungspunkte anerkannt.