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„Nur eine hohe Obduktionsdichte kann zu einer größeren Sicherheit und Klarheit führen“
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Interview mit Dr. med. Felicitas Dahlmann

Dr. med. Felicitas Dahlmann ist seit 1998 Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der Universität München, wo sie 1993 auch promoviert wurde. Bereits davor hat sie als Ärztin Leichenschauen durchgeführt (zwischenzeitlich, schätzt sie, seien es über 1000 Fälle sowie 2000 Obduktionen). Im Rahmen des Rechtsmedizinischen Kurses für Medizinstudenten hat sie mehrere Semester den Kurs „Thanatologie“ betreut, in dem Studenten die ordnungsgemäße Durchführung der äußeren Besichtigung eines Leichnams (Leichenschau) nahe gebracht wird. Daneben hält sie – neben anderen Kollegen – Fortbildungen für Notärzte und Sanitätspersonen zum Thema „Durchführung der Leichenschau und Verhalten am Fund-/Tatort“. Ihre Interessensgebiete innerhalb der Rechtsmedizin sind u. a. forensisch-toxikologische Fragestellungen sowie die forensische Gerontologie, ein Gebiet, das angesichts der demographischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Medicus: Sind alle Ärzte für die Leichenschau ausreichend ausgebildet?

Dr. Dahlmann: Theoretisch wären sie es, zumindest bestünde bei Interesse die Möglichkeit, sich zu informieren. Oft fehlt es ihnen allerdings an der praktischen Erfahrung (was man bei klinisch-therapeutisch tätigen Ärzten ja auch positiv sehen kann). Aber Studenten sollte es doch ermöglicht werden, der Rechtsmedizin etwas mehr Aufmerksamkeit und Zeit zu widmen. Das ist derzeit nicht so: Gerade vor kurzem wurde die Möglichkeit aufgehoben, eine Famulatur in der Rechtsmedizin abzuleisten. Zwar sind Praktika weiterhin möglich, doch diese werden nicht mehr wie bisher als Famulatur anerkannt und bedeuten daher für die Studenten einen freiwilligen Zeitaufwand. Wir bekommen die Folgen deutlich zu spüren: Mussten Studenten früher auf Grund des großen Interesses an unserem Fach auf Wartelisten gesetzt werden (es gab jeweils drei bis vier Famulanten pro Monat der Semesterferien, damit man sich um den einzelnen auch kümmern konnte), melden sich nunmehr nur noch einzelne.

Medicus: Wäre es angesichts der Qualitätsmängel bei der Leichenschau sinnvoll, Ärzte vorzuhalten, die darauf spezialisiert sind?

Dr. Dahlmann: Hier stellt sich die Frage der Finanzierung. Bisher werden die auf diesem Gebiet tätigen Ärzte pro Einsatz von den Hinterbliebenen bezahlt. Spezialisierte Ärzte müssten deshalb wohl allein auf dieser Basis Einkommen erwirtschaften – ob es ausreichen würde, ist unklar. Es gibt aber noch weitere Probleme: Wie sind diese Ärzte zu benachrichtigen? Wie gelangen sie zu den Verstorbenen? Und welche Rückmeldung bekommen sie über die Richtigkeit ihrer Verdachtsdiagnose? Denn die Bescheinigung einer Todesursache nur auf Grund einer – noch so sorgfältig durchgeführten – äußeren Besichtigung (Leichenschau) muss immer eine Verdachtsdiagnose darstellen. Niemand kann in den Leichnam von außen hineinschauen. Auch die häufige Forderung, einen zweiten Arzt zur Leichenschau hinzuzuziehen, würde daran nichts ändern – wenn auch vier Augen mehr sehen als zwei.

Medicus: Sollten Obduktionen häufiger angeordnet werden?

Dr. Dahlmann: Aus den genannten Gründen definitiv ja. Nur eine hohe Obduktionsdichte kann zu einer größeren Sicherheit und Klarheit führen. Dabei kann die Forderung nach mehr Obduktionen nicht auf die rechtsmedizinischen Sektionen beschränkt bleiben. Auch im klinisch-pathologischen Bereich könnte eine Erhöhung der Obduktionsrate zu mehr Gewissheit über die Todesursache, die Art der Erkrankung, deren Stadium, den Therapieerfolg und vieles mehr beitragen. Man muss sich bewusst machen, dass unsere Todesursachenstatistik – und die daraus gezogenen Konsequenzen für die Gesundheitspolitik – auf den Angaben in den Todesbescheinigungen basieren.

Medicus: Woran liegt es dann, dass Obduktionen im internationalen Vergleich relativ selten stattfinden?

Dr. Dahlmann: Bei den klinisch-pathologischen Obduktionen wird von den Kliniken bei den Pathologen um eine Obduktion ersucht. Ihr müssen die Angehörigen zustimmen, die dies gelegentlich ablehnen, etwa aus emotionalen Gründen. Insgesamt stehen aber finanzielle Überlegungen einer hohen Obduktionsdichte entgegen. Das betrifft auch den Bereich der Rechtsmedizin, wo der Auftrag zur Obduktion ja durch die Staatsanwaltschaften erteilt wird. Weil hier im Allgemeinen öffentliche Gelder vergeben werden, kommt es darauf an, welche Bedeutung eine Landesregierung – und die Öffentlichkeit – der Klärung der genauen Todesursachen beimisst. Dahinter steckt die Frage, welches Interesse an Rechtssicherheit, Qualitätskontrolle im klinischen Bereich und Klarheit auf diesem Gebiet besteht. In Bayern haben wir diesbezüglich – noch? – das Glück, auf relativ großes Interesse zu stoßen, haben wir doch in Deutschland die höchste Obduktionsrate. Die Schließung rechtsmedizinischer Institute in Deutschland, von der auch Bayern nicht verschont bleibt, verfolgt jedoch andere Ziele.


Updated: 17. Dezember 2004

Autor
Interessenkonflikte in der Leichenschau
Literatur und Links
„Nur eine hohe Obduktionsdichte kann zu einer größeren Sicherheit und Klarheit führen“
Probleme und Fehlerquellen bei der Leichenschau
Qualitätssicherung bei Leichenschau und Obduktion
Vorgehensweise bei der Leichenschau


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