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Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes einer Fluggesellschaft
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Interview mit Prof. Dr. med. Uwe Stüben, Leiter des Medizinischen Dienstes der Deutschen Lufthansa AG

Medicus: Herr Prof. Stüben, was sind die Aufgaben des medizinischen Dienstes einer Fluggesellschaft?

Prof. Stüben: Der medizinische Dienst kümmert sich um die arbeitsmedizinische Betreuung des fliegenden Personals, führt die notwendigen Flugtauglichkeitsuntersuchungen durch, die für den Erhalt der Fluglizenzen notwendig sind, und kümmert sich um die medizinische Versorgung der Passagiere.

Medicus: Inwiefern kümmern Sie sich um die Passagiere?

Prof. Stüben: Zum einen geben wir in medizinischen Notfällen an Bord vom Boden aus Unterstützung, sowohl für die Versorgung des betroffenen Patienten als auch bei der Frage, ob eine außerplanmäßige Zwischenlandung notwendig ist. Dazu haben wir eine Frequenz, mit der Flugzeuge rund um die Uhr, egal auf welcher Seite des Globus sie fliegen, telefonisch direkt mit uns in Verbindung stehen. Über diese Leitung können wir entweder dem Flugkapitän, einer mitreisenden Krankenschwester, einem Medizinstudenten oder einem Arzt unterstützend zur Seite stehen.

Medicus: Wann ist ein Zwischenstopp grundsätzlich notwendig?

Prof. Stüben: Immer dann, wenn der Patient ernsthaft gefährdet ist, etwa nach einem Herzinfarkt, und die Versorgung an Bord schlechter ist als auf dem nächst gelegenen Flughafen. Man versucht immer das Optimum an medizinischer Versorgung anzustreben.

Medicus: An wen muss sich ein Reisender wenden, wenn Vorerkrankungen bekannt sind?

Prof. Stüben: Kranke Reisende, die spezielle Unterstützung während des Fluges benötigen, wie zusätzlichen Sauerstoff, einen Rollstuhl oder sogar liegend transportiert werden müssen, erhalten beim Reisebüro das so genannte MEDA-Formblatt, welches vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss und zur weiteren Bearbeitung dem medizinischen Dienst zugeleitet wird. Danach entscheidet der medizinische Dienst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Flug möglich ist.

Medicus: In welchen Fällen sollte sich der Hausarzt an den medizinischen Dienst wenden?

Prof. Stüben: Immer dann, wenn er vom Patienten gefragt wird und unsicher ist, ob dieser die Atmosphäre von 2400 Metern Kabinendruckhöhe verkraftet.

Medicus: Was passiert wenn während eines Fluges der Verdacht auf eine Infektion wie SARS entsteht?

Prof. Stüben: Grundsätzlich dürfen Patienten mit Infektionen nicht fliegen. Wenn beim Check-in bemerkt wird, dass ein Passagier Fieber hat, darf er nicht mitreisen. Bei SARS gab es natürlich Verdachtsfälle – Passagiere bekamen etwa während eines 14-Stunden-Fluges plötzlich Fieber. In solchen Fällen versucht man, den Betroffenen mit Hilfe von speziellen Infektions-Kits an Bord soweit es geht zu isolieren: Flugbegleiter werden mit Schutzkleidung, Maske, Brille und Handschuhe zur Betreuung abgestellt und wenn die Maschine nicht ausgebucht ist, werden Passagiere umgesetzt. Bei SARS greifen außerdem Quarantäne-Maßnahmen für die Reihen vor, hinter und neben dem Betroffenen.

Medicus: Wie sehen diese Quarantäne-Maßnahmen aus?

Prof. Stüben: Passagiere die im Bereich einer möglichen Ansteckung gesessen sind, werden instruiert, wie sie sich verhalten sollen – etwa, dass sie nicht zur Arbeit gehen dürfen, bis die Inkubationszeit vorüber ist. Zu Hause werden sie dazu von den örtlichen Gesundheitsämtern überwacht. SARS ist erst ansteckend, wenn es ausbricht. Sie können also noch ganz normal nach Hause fahren.


Updated: 02. August 2004

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Autorin
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes einer Fluggesellschaft
Flugreisetauglichkeit: Wer darf fliegen?
Literatur
Medizinische Notfälle im Flugzeug
Notfallausstattung an Bord von Linienflugzeugen
Reisevenenthrombose
Was hilft gegen Flugangst?


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