Medicus: Herr Dr. Sturm, Sie haben gemeinsam mit hausärztlichen Kollegen und Rheumatologen das Manual „Entzündliche Gelenkerkrankungen“ entwickelt. Welche Absichten wurden damit verfolgt?
Dr. Sturm: Leider ist die rasante Entwicklung der heute vorhandenen medikamentösen Therapiemöglichkeiten bei der Basistherapie von entzündlichen Rheuma-Formen in der hausärztlichen Praxis noch nicht hinreichend bekannt. Nicht selten werden begonnene Basistherapien wegen des Auftretens von Nebenwirkungen, aber auch wegen der Kosten abgebrochen. Das größte Problem ist aber die ungenügende Kooperation bei der Betreuung. Lange Wartezeiten auf einen Termin beim Spezialisten lassen den Hausarzt resignieren. Durch verzögerte Überweisung und verzögerte Übernahme zur Mitbehandlung werden die Möglichkeiten zur Vermeidung von Gelenkdestruktionen nicht ausreichend genutzt. Deshalb unterstützen der Deutsche Hausärzteverband und sein Institut für hausärztliche Fortbildung jede Initiative, um die Betreuungsergebnisse zu verbessern. Das von uns auf den Weg gebrachte Manual soll einen Beitrag dazu leisten.
Medicus: Was steht im Mittelpunkt dieses Manuals?
Dr. Sturm: Schwerpunkt des Manuals ist die Darstellung des Wissens über entzündliche Gelenkerkrankungen auf dem Stand der Evidenz-basierten Medizin. Dargestellt wird das zweckmäßige hausärztliche Vorgehen, die „programmierte Diagnostik“, die Beschreibung der Schnittstellen zum Spezialisten und die Handhabung der heute vorhandenen medikamentösen Therapieoptionen von der symptomatischen Schmerztherapie bis zur prognoserelevanten Basistherapie. Schließlich kommt die Anleitung zur kooperativen Langzeitbetreuung hinzu, denn eine wissenschaftlich fundierte Therapie ist nur in adäquater Kooperation möglich.
Medicus: Was ist in dieser Kooperation Aufgabe des Hausarztes?
Dr. Sturm: Der Hausarzt, den der Patient zunächst aufsucht, sollte wissen, welche diagnostischen Maßnahmen auf der primären Versorgungsebene notwendig oder auch nicht indiziert sind. Er sollte beurteilen können, welche therapeutischen Entscheidungen zunächst in der Primärversorgung zu treffen sind, welche Patienten in seiner Kompetenz versorgt werden können oder besser zum Rheumatologen zu überweisen sind. Die strukturierte Analyse des Patientenproblems erfolgt entsprechend den Prinzipien der hausärztlichen Arbeitsmethodik: Der erste Eindruck vermittelt uns Erkenntnisse über die Beschwerdeintensität und über das Verhalten des Patienten, über den Grad seiner Behinderung und die erfolgte Anpassung an die meist erst allmählich eintretenden Veränderungen. Wir achten auf Gang, Haltung und Beschwerdeverhalten. Mimik und Sprache lassen auf Befinden und Betroffenheit des Patienten schließen.
Medicus: Welche Konsequenzen zieht der Hausarzt aus diesen ersten Eindrücken?
Dr. Sturm: Bei Verdacht auf einen abwendbar gefährlichen Verlauf der vorhandenen Symptomatik ist unverzügliches Handeln indiziert ohne abwartendes Offenhalten der Diagnose. Sofortiger Abklärungsbedarf durch den Spezialisten besteht bei akuter Gelenkentzündung mit Fieber und schlechtem Allgemeinzustand, bei Verdacht auf bakterielle Arthritis, akute Kollagenose oder Vaskulitis. Für die Entscheidungsfindung ist eine ausführliche Anamnese im Hinblick auf Zeitpunkt, Intensität und Progredienz der aufgetretenen Gelenkbeschwerden unumgänglich.
Medicus: Wann sollte im Regelfall eine Überweisung zum Rheumatologen veranlasst werden?
Dr. Sturm: Die Phase des abwartenden Offenhaltens der Diagnose unter symptomatischer Therapie sollte nicht über sechs Wochen dauern. Das gilt allerdings nur für einen relativ blanden Verlauf. In dieser Zeit können zur Schmerzlinderung Analgetika, nicht-steroidale Antirheumatika, auf Wunsch des Patienten auch Phytotherapeutika oder Homöopathika eingesetzt werden. Glukokortikoide sollten nur bei dringendem Bedarf eingesetzt werden, da durch deren Anwendung das Krankheitsbild verschleiert wird. Eine Kortikoidtherapie ist auch nicht in der Lage, die Progression der Gelenkzerstörung zu bremsen. Zu empfehlen ist bei Vorliegen entsprechender Kriterien, wie sie in dem Manual aufgeführt sind, die Überweisung zum Rheumatologen zur vertieften Diagnostik und gegebenenfalls zur Einleitung einer Basistherapie.
Medicus: In welchen Fällen erübrigt sich eine Überweisung zum Rheumatologen?
Dr. Sturm: Kein Problem für Rheumatologen sind Arthrosen, Fehlstellungen, Störungen des Nervensystems sowie chronische Schmerzen mit dysfunktionellen Beschwerden oder psychischen Störungen. Durch Herausfiltern dieser Patienten lassen sich die Wartezeiten beim Rheumatologen verkürzen.
Medicus: Worin liegt nun letztlich die Hauptaufgabe des Hausarztes in der kooperativen Betreuung von Rheumapatienten?
Dr. Sturm: Der Beitrag der Hausärzte zur optimalen Versorgung Rheumakranker besteht in der strukturierten Diagnostik und Differenzierung des Patientenproblems. Der Hausarzt ist zuständig für die frühzeitige zielgerichtete Überweisung an die Behandlungsstelle der größten Kompetenz. Er sollte nach der Erstdiagnostik den Rheumatologen von der Routine der Kontrolluntersuchungen entlasten und für die patientenorientierte Dauerbetreuung und Unterstützung zur Selbsthilfe sorgen.
Das Manual „Entzündliche Gelenkerkrankungen“ des Deutschen Hausärzteverbandes und des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen ist zum Preis von € 15,00 zzgl. Versandkosten unter folgender Anschrift zu beziehen:
Kybermed communication GmbH & Co.,
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