Europa wächst zusammen. Dies gilt auch für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2004 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in nationales Recht umgesetzt. Nunmehr sind Kassenpatienten grundsätzlich berechtigt, für Leistungen, die im europäischen Ausland erbracht worden sind, bei der inländischen Krankenkasse eine (weitgehende) Kostenerstattung zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht „grenzenlos“, sondern nur eingeschränkt. Denn im Interesse der inländischen Versicherten-gemeinschaft gilt es zu gewährleisten, dass keine Überforderung der Krankenkasse eintritt oder sich der gesetzlich versicherte Patient durch eine Auslandskrankenbehandlung sogar besser stellt als im Inland.
Medicus zeigt im Folgenden die Entwicklung der Rechtslage auf, ebenso die aktuelle Rechtsprechung und gibt Hinweise auf die bereits weitgehend einsatzfähige europäische Versichertenkarte.
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