Für die finanzielle Sicherheit des Arztes im Ruhestand sorgen, wie für alle Unternehmer, nicht nur Versicherungen und Kapitalanlagen. Auch die abzugebende Praxis deckt mit dem zu erwartenden Verkaufswert einen Teil der Rente ab. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) hat durch die tiefgreifenden Änderungen im Zulassungsrecht aber nicht nur die Niederlassung jüngerer Ärzte und Zahnärzte erschwert. Auch die Praxisabgabe im Alter unterliegt entsprechend strengeren Regelungen. In „überversorgten“ und damit gesperrten Gebieten ist die Übernahme einer abzugebenden Praxis nur in einem gesetzlich genau geregelten Nachbesetzungsverfahren möglich. Die beteiligten Ärzte haben Bestimmungen zu beachten, die den Erfolg der Übergabe entscheidend beeinflussen. Viele betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen sind vorab zu klären. Hinzu kommt, dass es in ländlichen Gebieten oft schwer ist, überhaupt einen Nachfolger zu finden. Alles in allem stehen hier viel Kapital für die Altersvorsorge und viel Zeit und Nerven auf dem Spiel.
Es empfiehlt sich deshalb dringend, die Praxisnachfolge sorgfältig und frühzeitig zu planen. So lassen sich die eigenen Vorstellungen am besten realisieren, ohne unnötige wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Fachlich versierte Berater, Vertragsmuster und detaillierte Informationsbroschüren gehören zum Service des NAV-Virchow-Bundes, dem Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. Hier kommt der internen Rechtsabteilung eine entscheidende Rolle zu. Sie weist auf individuelle Besonderheiten und aktuelle Änderungen der Rechtssprechung hin und steht bei der Ausgestaltung der Verträge mit fundiert juristischer Beratung zur Seite. Außerdem sind bundesweit Außendienstmitarbeiter verschiedener Wirtschaftsdienste unterwegs, die betriebswirtschaftliche Analysen und Beratungen speziell für Ärzte anbieten.
Neben dem Praxisverkauf, stehen dem niedergelassenen Arzt zur Altersabsicherung die BfA, oder alternativ und meistens bevorzugt, die
Ärzteversorgungswerke offen, sowie auch die Möglichkeiten der privaten Versicherungen. Welche Kombination dabei nicht fehlen sollte, verrät
Frau Monika Rohs-Weingarten im Interview. Sie ist Mitarbeiterin des NAV-Wirtschaftsdienstes.