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Gründliche Information und Beratung im Vorfeld einer Gründung sind unabdingbar
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Gespräch mit Herrn Andreas Pavlovic,
zuständig für die Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Medicus: Wer kann ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen und wie viele Ärzte müssen mindestens in einem solchen Zentrum tätig sein?

Pavlovic: Grundsätzlich muss man die Gründerseite von der Seite der Leistungserbringer unterscheiden. Gründen können laut Paragraph 95 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) alle Leistungserbringer, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung der Versicherten teilnehmen. Leistungserbringer in einem MVZ müssen jedoch mindestens zwei Ärzte sein, die nach Auffassung der KVB unterschiedlichen Fachgebieten im Sinne der Bedarfsplanung angehören müssen. Unterliegen die Ärzte nicht der Bedarfsplanung, ist auf die Weiterbildungsordnung abzustellen.

Medicus: Viele Ärzte stehen einem MVZ derzeit zurückhaltend gegenüber, weil es noch etliche offene Fragen gibt, auch bei der Abrechnung. Wie sind die Modalitäten geregelt?

Pavlovic: Bis jetzt wird ein MVZ bei der Abrechnung wie eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis behandelt. Ob sich das möglicherweise ändern wird, kann im Augenblick noch nicht eingeschätzt werden. Auf Bundesebene wird zum Beispiel auch diskutiert, ein MVZ eventuell ähnlich wie eine Praxisgemeinschaft zu behandeln.

Medicus: Werden die Anträge für ein MVZ eher von Krankenhäusern oder von bereits niedergelassenen Ärzten gestellt?

Pavlovic: Bis jetzt wurden in Bayern 23 MVZ zugelassen, wobei nur bei dreien der Antrag auf Gründung eines MVZ von einem Krankenhaus gestellt wurde. Bei den übrigen sind in zirka drei Viertel der Fälle Vertragsärzte die Antragsteller, ein Viertel sind Mischanträge eines Vertragsarztes mit anderen gründungsberechtigten Leistungserbringern, zum Beispiel einem Apotheker oder Physiotherapeuten. Ich rechne jedoch damit, dass in Zukunft zunehmend mehr Kliniken sich um die Gründung eines MVZ bemühen werden. Allerdings sind auch die Krankenhäuser bei der Gründung eines MVZ an die Bedarfsplanung gebunden.

Medicus: Wie groß sind die Zentren, die bisher zugelassen wurden?

Pavlovic: In der Regel sind es drei bis fünf Leistungserbringer, selten mehr. Die große Palette an Fachärzten, in einem MVZ vereint, wie vom Gesetzgeber wohl erwünscht, können wir im Augenblick noch nicht erkennen.

Medicus: Was raten Sie einem Arzt, der sich mit dem Gedanken trägt, ein MVZ zu gründen?

Pavlovic: Ein Arzt, der in Erwägung zieht, ein MVZ zu gründen, sollte sich gut informieren und auf jeden Fall gründlich beraten lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Service- und Beratungsstellen verfügen über entsprechendes Informationsmaterial und stehen für Beratungen gerne zur Verfügung.

Medicus: Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung ein?

Pavlovic: Medizinische Versorgungszentren sind grundsätzlich auch als Plattform für die integrierte Versorgung angelegt. Daher ist mit zunehmenden Interesse an dieser neuen Versorgungsform zu rechnen. In welcher Form und wie rasch diese Entwicklung in Gang kommt, muss man abwarten.


Updated: 11. Mai 2005

Autorin
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