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Leistungserbringer im MVZ
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Folgende Leistungserbringer können in einem MVZ unter ärztlicher Leitung tätig werden:
  • Ärzte (mindestens zwei verschiedene Fachgruppen)
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • ermächtigte Ärzte
  • ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen
  • zugelassene Krankenhäuser
  • Physiotherapeuten
  • mit Einzelvertrag teilnehmende Institutionen wie Apotheken, Pflegedienste, Reha-Kliniken, Sanitätshäuser etc.     


Updated: 11. Mai 2005

Autorin
Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
Die Freiberuflichkeit wahren
Die Partner müssen kooperationsfähig und kompromissbereit sein
Gründliche Information und Beratung im Vorfeld einer Gründung sind unabdingbar
Leistungserbringer im MVZ
Links
Mehr Handlungsspielraum
MVZ: Auf dem Weg zur integrierten Versorgung
Noch Skepsis und Zurückhaltung


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