Folgende Leistungserbringer können in einem MVZ unter ärztlicher Leitung tätig werden:
- Ärzte (mindestens zwei verschiedene Fachgruppen)
- Zahnärzte
- Psychotherapeuten
- ermächtigte Ärzte
- ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen
- zugelassene Krankenhäuser
- Physiotherapeuten
- mit Einzelvertrag teilnehmende Institutionen wie Apotheken, Pflegedienste, Reha-Kliniken, Sanitätshäuser etc.
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