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Wie viel ist Ihre Praxis wert?
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23. August 2006

In der Fachpresse werden unterschiedliche Methoden für die Praxiswertermittlung propagiert. Sie reichen von pauschalen Faustformeln mit bestimmten Umsatzquoten bis hin zu komplizierten betriebswirtschaftlichen Berechnungen. Besonderheiten der freiberuflichen Tätigkeit und auch des Einzelfalles überhaupt bleiben dabei gelegentlich unberücksichtigt.

Das Praxiswertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen bildet eine solide Grundlage für die anstehenden Kaufpreisverhandlungen. In der Praxis hat sich ansonsten eine Kombination aus der Ermittlung des materiellen Wertes, des Substanz- und Sachwertes, und des ideellen Wertes bewährt. So werden die Besonderheiten der Praxis berücksichtigt.

Materieller Wert
Dieser kann je nach Fachrichtung und Alter der Praxis sehr unterschiedlich sein. So ist er bei geräteintensiven Einrichtungen wie radiologischen Praxen sehr hoch, bei Hausärzten eher niedriger. Erfasst werden sollten unter anderem

  • Praxiseinrichtungen
  • Ein- und Umbauten
  • Medizinisch-technische Geräte
  • EDV-Anlagen mit Software
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Medikamente und Verbrauchsmaterial
  • Beteiligungen an Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften o. Ä.
  • Mietkautionen
  • Praxis-Pkw

Die Bewertung ist unter dem Gesichtspunkt der Praxisweiterführung vorzunehmen. Was zählt ist entsprechend weniger der aktuelle Verkaufswert der einzelnen Geräte, sondern die Praxis als weiterhin funktionierende Einheit. Das Inventarverzeichnis des Steuerberaters gibt Auskunft über Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten, ist aber oft unvollständig, da die steuerlichen Abschreibungen nicht immer der Nutzungsdauer entsprechen oder einzelne Geräte aus steuerlichen Gründen gar nicht erst auftauchen. Hier muss der Arzt vor Ort recherchieren, mit nach Räumen strukturierten Inventarlisten, in denen Anschaffungswert und -zeitpunkt, eventuell der Buchwert und der geschätzte Gebrauchswert aufgelistet sind. Geleaste oder gemietete Geräte gehören nicht dazu.

Ideeller Wert
Der ideelle Wert oder „Goodwill“ ist der Wert, der einer gut eingeführten und eingerichteten Praxis zum Sachwert hinzugerechnet wird. Hierunter fallen der „Wert“ des Patientenstammes, der Ruf der Praxis und entsprechend das mitgebrachte Vertrauen der Patienten und die so zu erwartenden Möglichkeiten, mit der Praxis in Zukunft Gewinne zu erzielen. Folgende Punkte könnten als grobe Checkliste gelten. Ausgangspunkt der Schätzung ist der Praxisumsatz.

Mit einzubeziehen sind:

  • Entwicklung der Honorareinnahmen der Vorjahre
  • Entwicklung der Fallzahlen der Vorjahre
  • Entwicklung der Ausgaben der Vorjahre
  • Entwicklung der Gewinn/Verlustbilanz der Vorjahre
  • Künftige Umsatzerwartung
  • Künftige Erwartung der Ausgaben
  • Tätigkeitsdauer, der Bekanntheitsgrad und die Beliebtheit des Arztes
  • Medizinisches Leistungsangebot der Praxis mit Schwerpunkten
  • Standort mit Bedarfsplanung, Verkehrsanbindung, Parkmöglichkeiten
  • Patientenstruktur
  • Kostenstruktur im Vergleich zu anderen Praxen
  • Personalsituation
  • Kooperationsverträge mit Krankenhäusern, Reha-Zentren oder sonstigen medizinischen Einrichtungen
  • Größe, Ausstattung und Zustand der Praxis (inkl. baulich funktionaler Aspekte)
  • Konkurrenzsituation. 

Einzelne Faktoren können dabei einen großen Einfluss auf den ideellen Gesamtwert haben. Läuft etwa der Mietvertrag aus, ist der Standort gefährdet.

Praxiswert und Kaufwert
Im Gegensatz zum Praxiswert bildet sich der tatsächliche Kaufwert durch Angebot und Nachfrage. Der Praxiswert hat Orientierungsfunktion. Dem Bestreben, einen möglichst guten Vermögenswert zu schaffen, stehen die Interessen eines guten Kaufpreises gegenüber. Hier bietet das neutrale Praxiswertgutachten eine gute Ausgangsposition für Einigung. Es sollte nicht älter als ein Jahr sein.


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