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| 09. Februar 2006 |
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Obwohl die Richtlinien zur Raucherentwöhnung kaum zwischen Rauchern und abhängigen Rauchern unterscheiden, ist es als Diagnosekriterium relevant. Die Diagnose „Tabakabhängig“ ist in Anlehnung an die aktuellen diagnostischen Kriterien des ICD-10 und des DSM-IV (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) ((Link zu: Literatur und Adressen)) zu stellen, wenn mindestens drei der folgenden sechs Kriterien im Verlauf des letzten Jahres erfüllt waren: - Rauchverlangen (starker Wunsch oder Zwang, Tabak zu konsumieren),
- Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Konsums (Zeitpunkt und Menge),
- Körperliche Entzugssymptome (z.B. Angst, Schlafstörungen, Dysphorie und depressive Verstimmungen, erhöhte Irritabilität, Frustration, reduzierte Herzfrequenz, erhöhter Appetit) und Tabakkonsum zur Kompensation,
- Toleranzentwicklung (erhöhte Nikotindosen),
- Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen,
- Anhaltender Konsum trotz nachweislich körperlicher Folgen.
Danach sind durchschnittlich 25 bis 60 Prozent aller Raucher abhängig. Unabhängig davon ist eine Entwöhnung bei jedem Raucher erstrebenswert, allein wegen der gesundheitlichen Situation, aber auch zum Schutz der ihm angegliederten Passivraucher.
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