Ärzten im Krankenhaus wird in der Regel durch den Tarifvertrag eine bestimmte Anzahl von Tagen jährlich für die Fortbildung zugestanden; freiberuflich tätige Ärzte müssen sich jedoch dann fortbilden, wenn ihre Praxis geschlossen ist.
Natürlich ist es jedem Arzt überlassen, Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen in seinem Wartezimmer aufzuhängen. Darüber hinaus mit ihnen zu werben, ist jedoch untersagt – und es wäre auch wenig zielführend. Denn es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung, und ein Patient darf davon ausgehen, dass jeder Arzt dieser Verpflichtung nachkommt. Die Folgen für eine Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung können Honorarabschläge und im Extremfall der Entzug der Kassenzulassung sein.
Auch wenn die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung gelegentlich als lästig empfunden wird, sie hat natürlich ihre positive Seiten: Der Arzt bleibt in seinem Fach auf dem neuesten Stand und blickt auch hin und wieder über den Tellerrand hinaus. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Wissenschaft rasante Fortschritte macht und gleichwohl die Auswahl der Medikamente immer schwieriger wird. Patienten spüren durchaus, ob sich ein Arzt nur auf früher erworbene Kenntnisse stützt oder sich aktiv um Qualität bemüht. Arbeitszeit und Geld für die Fortbildungen sind also gut investiert – vorausgesetzt, man nutzt wirklich qualifizierte Angebote.