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Interview Dr. Schütze
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04. Mai 2007
Interview mit Dr. rer. med. Bernd Schütze, Medizininformatiker an der Klinik für Thorax- und Kardiovaskuläre Chirurgie, Universitätsklinikum Essen
Klärungsbedarf bei rechtliche Fragen

Medicus: Sind die rechtlichen Regelungen für die Telemedizin derzeit ausreichend oder sehen Sie noch Handlungsbedarf?

Dr. Schütze:  Ja und nein. Wir haben mehr als genug gesetzliche Regelungen, jedoch entsprechen diese nicht unbedingt der heutigen Welt. Dies ist zum Beispiel bei dem Begriff „Unterlassene Hilfeleistung“, § 323c StGB, der Fall: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kann oder muss sogar ein Telemediziner in Hamburg in München Hilfe leisten, wenn in einem dortigen Krankenhaus der zuständige Arzt nicht erreichbar ist und die Daten zwischen München und Hamburg ja problemlos übertragen werden können? Ethisch stellt sich die Frage für die meisten nicht, juristisch dagegen schon. In diesem Zusammenhang muss der Raum-Zeit-Begriff neu definiert werden: wem ist was wann wo zumutbar?

Medicus: Wie ist die rechtliche Situation, wenn ein behandelnder Arzt einen Telemediziner zur Diagnosestellung hinzuzieht? Standesrechtlich ist das unbedenklich, doch wer haftet?

Dr. Schütze:  Ist der Telemediziner als Mitbehandler tätig, so ist der Telemediziner haftungsrechtlich einem Konsiliarius gleichgestellt, das heißt, der Telemediziner haftet ausschließlich für Schäden, die ihre Ursache in seiner Tätigkeit haben.

Medicus: Problematisch kann eine rein auf Telemedizin abstützende Erstmeinung werden. Eine solche Situation kann z. B. vorliegen, wenn kein Facharzt vor Ort ist und die Diagnose allein durch eine telemedizinische Konsultation von einem entfernten Facharzt durchgeführt wird. Wie ist das aus Ihrer Sicht zu bewerten?

Dr. Schütze:  Ist beispielsweise ein Nicht-Facharzt vor Ort und ausschließlich ein telemedizinisch tätiger Facharzt stellt die Diagnose und entscheidet über die Therapie, dann handelt es sich um eine ausschließlich telemedizinisch durchgeführte Behandlung, die standesrechtlich sicherlich unzulässig ist. Anders ist die bereits angesprochene Situation, dass der zugezogene Telemediziner, beispielsweise ein Radiologe, als Konsiliararzt fungiert.

Medicus: Wie ist die rechtliche Situation, wenn Aufgaben delegiert werden, beispielsweise an eine Krankenschwester? 

Dr. Schütze:  Wird dabei speziell geschultes Krankenpflegepersonal zur Versorgung in Gebieten eingesetzt, die hausärztlich de facto nicht mehr versorgt sind und wird das Pflegepersonal telemedizinisch von Ärzten unterstützt und nimmt delegierbare Aufgaben wahr, so ist das rechtlich unproblematisch. Es erfolgt keine ausschließlich telemedizinische Behandlung; die Patienten sind zuvor ärztlich versorgt worden. Soweit das Pflegepersonal ähnliche Aufgaben wie in einem Krankenhaus erfüllt und bei Bedarf eine ärztliche Behandlung erfolgt, ist der Aspekt der persönlichen Leistungserbringung durch den behandelnden Arzt auch erfüllt.

Medicus: Wie sehen Sie die weitere Entwicklung der Telemedizin?

Dr. Schütze:  Da die Menschen immer älter werden, wird die telemedizinische Versorgung in der Zukunft immer wichtiger. Die Liegezeiten in den Krankenhäusern werden immer kürzer. Es ist heute schon die Regel, dass Sekundärerkrankungen, die im Krankenhaus festgestellt werden und früher im Krankenhaus mitbehandelt wurden, heute vom Hausarzt versorgt werden müssen. Der Patient befindet sich für diese Versorgung überwiegend in seiner häuslichen Umgebung und nicht in Rufweite von medizinisch geschultem Personal. Ohne verstärkten Einsatz der Telemedizin ist das nicht denkbar.

Unsere Bevölkerung wird sich auch immer mehr unserer Verantwortung für Länder der Dritten Welt bewusst. Der Einsatz telematischer Methoden kann und wird auch hier viel verbessern.

Medicus: In welchen Bereichen wird es Fortschritte geben?

Dr. Schütze:  Vorreiter in der Telemedizin waren und sind Intensivmediziner sowie Radiologen. Heute gibt es kein medizinisches Fach mehr, das nicht Telemedizin einsetzt. Sowohl in der Früherkennung wie auch in der Überwachung von Risikopatienten wird zunehmend ein telemedizinisches Monitoring eingesetzt. In naher Zukunft werden z.B. Manager, die einem erhöhten Herzinfarktrisiko ausgesetzt sind, Kleider tragen, die Parameter zur Frühdiagnostik kontinuierlich überwachen und bei Anzeichen eines Infarktes sofort einen Alarm auslösen.

Medicus: Wie können sich niedergelassenen Ärzte über die Möglichkeiten telemedizinischer Anwendungen in Ihrer Praxis informieren und sich auf die künftige Entwicklung vorbereiten?

Dr. Schütze:  Da in Deutschland eine Weiterbildung für Ärzte nicht vorgeschrieben ist, ist eine umfassende Information, die alle Ärzte erreicht, nicht möglich. Interessierte Ärzte werden von sich aus versuchen, die bestmögliche Versorgung für ihre Patienten zu erreichen und sich fortbilden, z.B. durch Literaturstudium, Internetrecherchen, Besuch von Kongressen und sicherlich auch durch Firmenvorträge. Die Hersteller telemedizinischer Geräte sind gerade in der derzeitigen Entwicklungsphase als Informanten unverzichtbar.



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