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Führerscheine
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16. Mai 2006

Für Segelboote und -yachten gibt es eine ganze Reihe von Führerscheinen, von denen viele für Hobbysegler nicht zwingend sind. Zudem können Einsteiger zunächst auch ganz auf offizielle Papiere verzichten, da Führerscheine nur dann gefordert werden, wenn ein Hilfsmotor an Bord ist. Allerdings ist die Führung eines Segelbootes ohne entsprechende Ausbildung ziemlich leichtsinnig – die Erwerbung eines Segelscheins also dringend anzuraten. Törns auf dem Meer, auch in küstennahen Gewässern, erfordern mindestens den Sportbootführerschein See und den darauf aufbauenden Sportküstenschifferschein. 

Freiwillige Scheine zum Erwerb von Grundkenntnissen
Wer noch nie gesegelt ist oder nur über geringe Segelkenntnisse verfügt, sollte über die Vereine des Deutschen Segler-Verbands (DSV) den Sportsegelschein erwerben. Er vermittelt einen sicheren Umgang mit Boot, Segel und Tauwerk. Segelmanöver, Segeltheorie und Grundkenntnisse der Wetterkunde zählen zum Ausbildungsprogramm.

Sportbootführerscheine Binnen und See
Eine der grundlegenden Qualifikationen stellt der Sportbootführerschein (SBF) Binnen dar. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieser Führerschein bei Motorbooten über 5 PS (3,68 kW), um Flüsse, Seen oder Kanäle befahren zu dürfen. Für reine Segelboote ohne Hilfsmotor besteht keine Führerscheinpflicht. Spezielle Regelungen gelten im Bundesland Berlin, wo ein Führerschein auch für Segelsurfbretter gefordert wird, und am Bodensee. Dort benötigt man "Bodenseeschifferpatente" ab 12 m2 Segelfläche und für Motoren ab 6 PS. Inhaber des SBF Binnen können sich in den dortigen Landratsämtern aber auch ein vier Wochen gültiges Gastpatent ausstellen lassen.

Die zweite Variante ist der Sportbootführerschein See, gültig für Küstengewässer, das heißt für bis zu drei Seemeilen von der Küste entfernt. Auch dieser Führerschein ist für Segelboote nur dann verbindlich vorgeschrieben, wenn sich ein Motor mit über 5 PS an Bord befindet.  

Sportküstenschifferschein für Küstengewässer
Der Sportbootführerschein See wird jedoch benötigt, um weiter führende Segelscheine erwerben zu können. Das sind insbesondere der Sportküstenschifferschein (SKS), der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHSS). Für Freizeitsegler ist hiervon vor allem der SKS von Belang, der seinerseits den SBF-See voraussetzt. Die hierbei geprüften Kenntnisse sind auch tatsächlich erforderlich, um ein Boot auf dem Meer kompetent führen zu können, etwa Navigation, Wetterkunde, Kollisionsverhütungsregeln und Rettungsmanöver. 

Zwar ist auch der SKS nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch verlangen ihn Bootsvermieter regelmäßig als Qualifikationsnachweis, schon allein aus versicherungstechnischen Gründen. Außerdem sind diese Scheine eine wertvolle Rückendeckung, falls es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Folge von Verstößen gegen Schifffahrtsregeln oder gar Unfällen kommen sollte. Wenn Segler dann keine entsprechende Ausbildung nachweisen können, riskieren sie den Vorwurf der Fahrlässigkeit.

Wer also auch mal ein größeres Boot leihen möchte für flotte Törns in der Nordsee oder Inselhopping in griechischen Gewässern, wird dafür in der Regel mindestens zwei Prüfungen ablegen müssen: den Sportbootführerschein See und den Sportküstenschifferschein (SKS).  


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