Wie der Arzt bei der Leichenschau vorgehen muss, ist in einer
Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin festgehalten. Eine ausführliche Information veröffentlichte auch das
Deutsche Ärzteblatt im November 2003. Selbstverständlich gilt die dort geschilderte Vorgehensweise auch dann, wenn der Arzt den Patienten schon seit langer Zeit behandelt. Dennoch gab bei einer Befragung nur jeder hundertste Hausarzt an, einen Leichnam in jedem Fall vollständig zu entkleiden.
Aus der ausführlichen Richtlinie seien nur die folgenden Punkte hervorgehoben, die häufig nicht sorgfältig genug beachtet werden:
- Vollständiges Entkleiden des Leichnams und Entfernen sämtlicher Pflaster und Verbände.
- Untersuchung bei ausreichender Beleuchtung, um beispielsweise Hämatome von Totenflecken unterscheiden zu können.
- Vorsicht bei Fäulnisveränderungen, denn diese verdecken häufig Gewaltspuren.
- Besiedelung der Leiche durch Insekten oder Spuren anderer Tiere machen die Beurteilung der Frage unmöglich, ob ein natürlicher Tod vorlag; hier ist ein Rechtsmediziner hinzuzuziehen.
- Umschlagen der Augenlider (Pinzette) und Ektropionieren der Augenbindehäute: Untersuchung auf punkt- oder fleckförmige Blutungen (manchmal einziger Hinweis auf Gewalt gegen den Hals oder einen Erstickungstod).
- Untersuchung des Halses auf Würgemale oder Strangmarken.
- Untersuchung auf Injektionsstellen, vor allem an den Extremitäten.
- Keine vorgefassten Schlüsse, Suizid oder Drogeneinnahme können vorgetäuscht sein, die Vorgeschichte wird durch andere Beteiligte möglicherweise falsch wiedergegeben („Schlüssel lag in der Wohnung“).
- Keine Beeinflussung durch Polizeibeamte, Angehörige oder ärztliche Kollegen dulden.
- Behandelnde Ärzte sind dem Leichenschauer gegenüber zu Auskünften verpflichtet (nicht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).
- „Natürliche Todesursache“ kann nur bei zweifelsfreier Feststellung attestiert werden, in Zweifelsfällen „unklare Todesursache“.
- Das Fehlen von äußeren Verletzungen deutet allein noch nicht auf eine „natürliche Todesursache“ hin, Vorsicht besonders bei alten Menschen und Säuglingen.