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| 29. August 2006 |
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Am 25. Mai 2006 hat die Politik reagiert. Das Bundeskabinett hat an diesem Tag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsrechts für Ärzte beschlossen, das auch Maßnahmen gegen den Ärztemangel beinhaltet: - Ärzte in den östlichen Bundesländern sollen genauso viel verdienen wie ihre Kollegen im Westen, Honorarabschläge sollen also abgeschafft werden.
- In unterversorgten Gebieten soll die Altersgrenze für Ärzte fallen. Bisher muss ein Kassenarzt mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen; wer sich niederlassen will, darf höchstens 55 Jahre alt sein.
- Einschränkungen, die „fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften“ und medizinische Versorgungszentren betreffen, sollen aufgehoben werden.
- Vertragsärzte sollen in unterversorgten Gebieten an mehreren Orten arbeiten dürfen; ferner soll es möglich sein, parallel im Krankenhaus und in einer Praxis tätig zu sein.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
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