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Politische Maßnahmen
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29. August 2006

Am 25. Mai 2006 hat die Politik reagiert. Das Bundeskabinett hat an diesem Tag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsrechts für Ärzte beschlossen, das auch Maßnahmen gegen den Ärztemangel beinhaltet:

  • Ärzte in den östlichen Bundesländern sollen genauso viel verdienen wie ihre Kollegen im Westen, Honorarabschläge sollen also abgeschafft werden.
  • In unterversorgten Gebieten soll die Altersgrenze für Ärzte fallen. Bisher muss ein Kassenarzt mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen; wer sich niederlassen will, darf höchstens 55 Jahre alt sein.
  • Einschränkungen, die „fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften“ und medizinische Versorgungszentren betreffen, sollen aufgehoben werden.
  • Vertragsärzte sollen in unterversorgten Gebieten an mehreren Orten arbeiten dürfen; ferner soll es möglich sein, parallel im Krankenhaus und in einer Praxis tätig zu sein.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.



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