Professor Dr. med. W. Eisenmenger ist Vorstand des Münchener Instituts für Rechtmedizin und seit 38 Jahre in diesem Fach tätig. An die Gesamtzahl seiner Obduktionen kann er sich nicht erinnern, aber es waren viele. Kaum einer kennt den gerichtsmedizinischen Alltag besser und so war er in den vergangenen Jahren entsprechend in zahlreichen Gremien der Universität gefragt. Er war acht Jahre stellvertretender ärztlicher Direktor und Vertreter der medizinischen Fakultät im Senat des Münchener Klinikums Innenstadt und Vertreter im Senat der Universität. Er vertrat die Medizinische Fakultät auch in der Bayerischen Landesärztekammer, war Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin und Leiter der europäischen Sektion der Internationalen Akademie für Rechtsmedizin, um nur einiges zu nennen. Medicus fragte nach dem Arbeitsalltag dieser doch sehr speziellen medizinischen Disziplin.
Medicus
Herr Prof. Eisenmenger, wie sind Sie zur Gerichtsmedizin gekommen?
Prof. Eisenmenger
Vor meiner ursprünglich angestrebten Tätigkeit als Landarzt wollte ich mindestens ein Jahr Pathologie machen, fand dort aber keine Stelle. Durch Zufall sprach ich den kommissarischen Leiter der Rechtsmedizin an, der mich sofort einstellte. Dann bin ich geblieben.
Medicus
Können Sie sich noch an Ihre erste Leiche erinnern? Was war das für ein Fall und wie fühlten sie sich?
Prof. Eisenmenger
Die erste Leiche, die mir lange in Erinnerung blieb, sah ich als Famulus. Ich musste einem Pfleger helfen, eine geöffnete Leiche zu vernähen und zu versorgen. Der Verstorbene hatte vor seinem Tod eine schwere Gelbsucht. Ich war etwas betreten. Die roten Organe in dem gelb gefärbten Körper waren für mich ein sehr befremdendes Farbspiel. Mit Überwindung oder Schreck hat das aber weniger zu tun. Immerhin hat jeder Mediziner im Studium hinreichend mit Formalinleichen gearbeitet, die mit ihrer Graufärbung auch keinen schönen Anblick bieten. Es überwiegt die Neugier.
Medicus
Was ist für Sie an diesem Beruf die besondere Herausforderung?
Prof. Eisenmenger
Die Faszination der Rechtsmedizin liegt für mich hauptsächlich in ihrer Logik begründet. Dadurch, dass viele naturwissenschaftliche Untersuchungsmethoden in diesem Fach Anwendung finden, ist man gezwungen, sich an messbaren Fakten zu orientieren. Das Ergebnis unserer Bemühungen dient ferner grundsätzlich der Gerechtigkeit, egal ob Gutachten be- oder entlastender Natur sind. Schließlich bewegt man sich sehr häufig an der Grenze menschlicher Extremsituationen, die ich immer interessant gefunden habe.
Medicus
Wie sieht Ihre Zusammenarbeit mit Polizei und Gericht aus?
Prof. Eisenmenger
Wir sind zum Beispiel an Leichenfundorten, sobald Besonderheiten vorliegen, wie etwa der Verdacht auf ein Tötungsdelikt. Die Polizei ihrerseits ist bei allen Sektionen anwesend, die Staatsanwaltschaft nur, wenn es sich um Tötungsdelikte oder sonstige besondere Fälle handelt. Die Öffentlichkeit ist von unserer Tätigkeit schon wegen der Amtsverschwiegenheit ausgeschlossen. Allerdings unterrichten wir natürlich sowohl die Studenten wie auch Polizeibeamte, Sanitäter und Feuerwehr, sodass diese gelegentlich bei Sektionen anwesend sind.
Medicus
Wann werden Sie zur Leichenschau gerufen und welche Umstände verlangen nach einer Obduktion?
Prof. Eisenmenger
Bis vor zirka einem Jahr hatten wir in München einen Leichenschaudienst organisiert, an dem sowohl niedergelassene Ärzte wie auch Assistenten des Instituts teilnahmen. Wegen Differenzen mit der Städtischen Bestattung über die Höhe der Gebühren ist dieser Dienst aufgelöst und durch einen neuen ersetzt worden. In dieser Gruppe sind meines Wissens keine Rechtsmediziner mehr tätig.
Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder bei nicht geklärter Todesursache muss der Leichenschauer die Polizei verständigen. Diese legt ihre Ermittlungen dem Staatsanwalt vor, der dann über die Vornahme einer Obduktion entscheidet.
Medicus
Wie viel Obduktionen stehen heute an?
Prof. Eisenmenger
Heute sind es 12 Sektionen. Das ist gegenwärtig fast Routine. Das Münchner Institut hat jährlich etwa 1.800 bis 2.000 Sektionen, 2007 waren es 2.125.
Medicus
Gibt es dabei ein Standardvorgehen?
Prof. Eisenmenger
Ja, unbedingt. Das Vorgehen ist sowohl in der Strafprozessordnung wie auch in einer Leitlinie in der Leitliniensammlung der AWMF vorgeschrieben und umfasst eine sehr komplexe und genaue Begutachtung des Leichnams: Gefragt wird zum Beispiel nach der Bekleidungssituation und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Leichnams. Dazu zählen u.a. das Geschlecht, der Ernährungs- und Pflegezustand, Leichenveränderungen, Verletzungen und Verunreinigungen mit Blut, Kot oder anderen Spuren. Danach folgt die Eröffnung aller drei Körperhöhlen, also Kopf-, Brust-, Bauchhöhle. Alle Hohlräume werden geöffnet und etwa auf Fremdinhalte geprüft. Jedes Organ wird untersucht und von den wichtigsten werden Gewebeproben für eventuelle spätere feingewebliche Analysen genommen. Nur punktuelle Öffnungen oder Besichtigungen scheiden schon nach dem Gesetz aus, egal, wie die Fragestellung lautet und auch, wenn die Todesursache offenkundig erscheint.
Medicus
Wie sieht ein typischer Routinetag bei Ihnen aus?
Prof. Eisenmenger
Im Regelfalle beinhaltet die tägliche Arbeit die Erstattung mündlicher Gutachten bei Gericht, etwa zu Fragen der Alkoholisierung im Straßenverkehr oder bei Allgemeindelikten oder zu Analysen von Verletzungen. Ab 13:00 Uhr wird auf drei Tischen parallel seziert, wobei die Strafprozessordnung vorschreibt, dass zwei Ärzte eine Obduktion durchführen müssen. Am Nachmittag werden Aktengutachten bearbeitet oder wissenschaftliche Forschung betrieben. In der Nacht besteht ein Nachtdienst für allfällige körperliche Untersuchungen oder den Tatorteinsatz.
Während des Semesters müssen zusätzlich die Studenten unterrichtet werden, mit Vorlesung und Seminaren sowie Lehrobduktionen. Daneben haben wir zahlreiche Anforderungen zu wissenschaftlichen Vorträgen, sowohl von ärztlichen Standesorganisationen wie auch im Rahmen der Fort- und Ausbildung der Polizei, des Sanitätspersonals, der Jugendämter und vieles mehr. An wissenschaftlichen Kongressen im In- und Ausland sind wir regelmäßig mit Vorträgen präsent.
Medicus
Fälle wie der Mord an Herrn Moshammer oder die Identifizierung der Tsunamiopfer sind sehr medienwirksam. Welche Fälle machen die Routine aus?
Prof. Eisenmenger
Die Mehrzahl unserer Untersuchungsfälle sind unspektakuläre Untersuchungen hinsichtlich der Todesursache von Personen, die tot aufgefunden werden, ohne dass Näheres über die Hintergründe bekannt ist.