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Aufgabenfelder der Rechtsmedizin
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09. September 2008

Die alte Definition des Faches als medizinische Spezialdisziplin, die ihre Kenntnisse zur Rechtspflege aufbereitet, ist zur Beschreibung der Dienstleistungen für die Justiz heute noch uneingeschränkt tragbar. Insgesamt grenzt sich die Rechtsmedizin hierdurch auch deutlich gegen die Pathologie ab. Die Pathologie beschäftigt sich ausschließlich mit natürlichen inneren Erkrankungen, etwa was ihre Diagnose durch Untersuchungen von Gewebeproben betrifft, wie bei der Klärung klinisch unklar gebliebener Befunde und Verläufe.

Die Rechtsmedizin ist dagegen das Fach, das sich mit der Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Methoden für die Rechtspflege beschäftigt. Bei den gerichtlichen Sektionen gilt die Fragestellung also primär dem Problem, ob jemand eines natürlichen oder nicht natürlichen Todes verstorben ist und ob im letzteren Falle Schuldfragen geklärt werden müssen. 

Daneben hat sich die Rechtsmedizin zu einer eigenständigen Wissenschaft entwickelt, mit Grundlagenlagenforschung, mit konsiliarischer Tätigkeit für Behörden und Kollegen, mit Präventionsanliegen und der kompetenten Betreuung von Gewaltopfern.

Aufgabenfelder:

1. Forschung
Die fachspezifische rechtsmedizinische Forschung umfasst im Wesentlichen 

  • die Thanatologie,
  • die Traumatologie als Grundlage einer Rekonstruktion von Handlungs- und Bewegungsabläufen,
  • toxikologische und molekularbiologische Untersuchungen an forensisch relevanten Matrizes,
  • die Wundballistik,
  • Epidemiologie und Ursachenforschung alkohol- und drogenbedingter Verkehrsunfälle,
  • und sich aus der forensischen Praxis ergebene Aspekte der ärztlichen Rechts- und Standeskunde.  
Zu den bekanntesten Beispielen für rechtsmedizinische Grundlagenforschung gehören die in den USA etablierten „body farms“ zum Studium der postmortalen Veränderungen des Menschen in freier Natur. In dem Buch „Die Knochenleser“ (Goldmann Verlag) berichtet der Gründer W.M. Bass über seine Arbeit.

2. Ärztlicher Bereich

  • Obduktionstätigkeit bei gewaltsamen und rechtserheblichen Todesfällen und nach rechtserheblichen Körperverletzungen (z.B bei Kindesmisshandlungen, Vergewaltigungen, differenzialdiagnostischen Schwierigkeiten in der Abgrenzung von Sturz und Schlag, usw.).
  • Gewaltopferambulanzen.
  • Gutachtertätigkeit und mündliche Darstellung und Erläuterung der Ergebnisse vor Gericht. Erläuterung der Befunde für Angehörige Verstorbener und die Übernahme weiterer Untersuchungen zur Todesursache.  

3. Öffentliches Gesundheitswesen

  • Durchführung der Kremationsleichenschau.
  • Untersuchungen zum Infektionsstatus Verstorbener, gemäß des Bundesseuchengesetzes und zur Erfassung von Infektionen bei intravenös Drogenabhängigen (prophylaktische Bedeutung!).  

4. Toxikologische Untersuchungen
Je nach Dringlichkeit nicht nur bei forensischen, sondern auch bei klinisch-toxikologischen Fragestellungen.

  • Universitätskliniken und andere Krankenhäuser nutzen die rechtsmedizinische Toxikologie bei Vergiftungsverdacht, Spiegelbestimmungen und im Rahmen der Hirntod-Diagnostik.
  • Polizeilich eingesandte Proben werden auf Medikamente und illegale Drogen untersucht, wobei der rein qualitative Wirkstoffnachweis gegenüber dem weit aufwendigerem quantitativen Nachweis zunehmend in den Hintergrund tritt, z.B. für Fragen zur Fahrtauglichkeit, Schuldfähigkeit oder zur Hirntod-Diagnostik.
  • Die Haaranalytik etabliert sich zunehmend zur retrospektiven Überprüfung des Drogenkonsums unter forensischer Fragestellung und für Einstellungsuntersuchungen.   

5. Hämogenetik/Spurensuche
In den forensischen Laboratorien sind neben der rein wissenschaftlichen Arbeit zur Untersuchung von Spuren oder Verwandtschaftsverhältnissen viele Validierungsstudien hinsichtlich labortechnischer Parameter und ihrer Reproduzierbarkeit notwendig, da die Ausgangsmaterialien (Zellstrukturen, Proteine, DNA) gegenüber klinischen Proben oft deutlich degradierter sind. Die Methoden und ihre Anwendung stoßen entsprechend auch in der Anthropologie, Archäologie und Paläontologie auf großes Interesse. Von zunehmender klinischer Relevanz sind die Untersuchungen von Gewebeproben, die zur Klärung der Personalidentität bioptisch entnommen wurden. Hier geht es um Fragen nach der Adäquanz therapeutischer Maßnahmen oder um den Verdacht, dass Gewebeproben vertauscht wurden.

6. Blutalkoholuntersuchungen
Staatliche Blutalkoholuntersuchungsstellen sind den rechtsmedizinischen Instituten angegliedert. Hier geht es um Ordnungswidrigkeiten oder Delikte unter Alkoholeinfluss oder um Alkoholismusmarker.

7. Konsiliarische Tätigkeiten
Zu allen Tätigkeitsfeldern stehen Rechtsmediziner Kollegen in Klinik und Praxis beratend zur Seite. Die häufigsten Anfragen beziehen sich auf Unklarheiten bei der Leichenschau, auf toxikologische oder arztrechtliche Fragen oder auf den Umgang mit ermittelnden Behörden.

8. Lehre
Rechtsmediziner unterrichten Studenten grundlegend zum Thema Leichenschau und Ausstellung der Totenbescheinigung. Sie sensibilisieren sie aber auch für arztrechtliche und –ethische Fragen oder für die Erkennung von Gewalteinwirkungen. Weitere wichtige Themen sind die Befunddokumentation, der Umgang mit ermittelnden Behörden oder die Rechte und Pflichten als Arzt in der Rolle des Zeugen und Sachverständigen.



Rechtsmedizin
Geschichte der Rechtsmedizin
Aufgabenfelder der Rechtsmedizin
Interview Dr. Sperhake
Interview Prof. Dr. med. W. Eisenmenger
Leichenschau
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