Wie schon bei der Bewertung kurzwirksamer Insuline bei Typ 2-Diabetes schließt der Vorbericht ausschließlich randomisierte Studien ein, so dass lediglich 9 Studien von insgesamt 1293 Veröffentlichungen berücksichtigt werden. Dies widerspricht dem Grundsatz der evidenzbasierten Medizin, die jeweils beste verfügbare Evidenz zu nutzen [Lit. Sackett] und unterscheidet das Vorgehen dieses Berichtes in bemerkenswerter Weise von dem ebenfalls jüngst veröffentlichen Vorbericht zur Knochenmarktransplantation bei Leukämien.
Es bleibt unbegründet, weshalb das IQWiG bei zwei praktisch gleichzeitig bearbeiteten Bewertungsaufträgen diese zentrale Festlegung uneinheitlich trifft. Die Anwendung des international anerkannten Prinzips der Einbeziehung der besten verfügbaren Evidenz hätte den Einschluss weiterer Studien bewirkt und damit wurde ein zusätzlicher Nutzen der kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ 1-Diabetikern auch belegt.
Anzahl der eingeschlossenen Studien
Institution | ICT | CSII | Kinder und
Jugendliche |
| IQWiG 2006 | 9 | Ø | Ø |
| Cochrane 2006 | 15 | 7 | 5 |
| NICE 2004 | 23 | 8 | 7 |
Die Eigenschaften der kurzwirksamen Insulinanaloga in der Routineversorgung sind unter diesen Umständen nicht ausreichend erfasst worden. Der Abschlussbericht weist daher große Erkenntnislücken auf. Vorhandene Studien mit Kindern, Jugendlichen und bei Trägern einer Insulinpumpe sind gänzlich unberücksichtigt geblieben. Die Ursache der Nichtberücksichtigung dieser Studien ist neben der Betrachtung ausschließlich randomisierter Untersuchungen der Ausschluss aller Studien mit einer Dauer von weniger als 24 Wochen. Dies widerspricht der etablierten Vorgehensweise der Zulassungsbehörden und auch des NICE, die für die Bewertung kurzwirksamer Insulinanaloga in Ihren Berichten aus den Jahren 2004 bis 2006 jeweils eine Mindest-Studiendauer von 4 Wochen vorgeben (Tabelle 2).
Einschlusskriterium Studiendauer im internationalen Vergleich
| Institution | Studiendauer | Begründung Insulin-Studien |
| IQWiG 2006 | 24 Wochen | konform zu EMEA Note for Guidance |
| Studien bei Cross-over je Behandlungsarm 24 Wochen | nicht genannt |
| Cochrane 2006 | 4 Wochen oder mehr | nicht aufgeführt |
| cross-over 4 Wochen | nicht aufgeführt |
EMEA 2002
Note for Guidance | 8-12 Wochen | Plasmaglukose kann in Kurzzeitstudien als primärer Endpunkt verwendet werden |
| 8 Wochen bis zu 3 Monaten | Exploratorische Studien |
| nicht weniger als 6 Monate | Confirmatorische Studien |
NICE Clinical
Guideline 9/2004 | mind. 4 Wochen | nicht aufgeführt |
Tabelle 2: [Lit. Cochrane / Lit. NICE]
Die EMEA akzeptiert in ihrer „Note for guidance on clinical investigation of medicinal products in the treatment of diabetes mellitus” [Lit. EMEA Note for Guidance]Kurzzeitstudien von 8 bis 12 Wochen Dauer für die Bewertung der Wirkung auf den Blutzuckerverlauf. Dieser wird als unabhängiger Risikofaktor für makrovaskuläre Komplikationen eingestuft. Für Studien mit Cross-over design werden mindestens 4 Wochen sowie 3 Monate im Parallelgruppendesign für angemessen gehalten. Von diesen international akzeptierten Normsetzungen weicht das IQWiG ohne ausreichende Begründung erheblich ab. Das IQWiG legt als Bewertungsmaßstab eine Studiendauer von 24 Wochen (bei Cross-over-design sogar je Studienarm) an.
Die EMEA gibt weitere Hinweise zur Planung und Durchführung von Studien zur Lebensqualität im Rahmen eines „Reflection paper on the regulatory guidance for the use of health related quality of life (HRQL) measures in the evaluation of medicinal products“ vom 27. Juli 2005 [Lit. EMEA Reflection Paper]. Als Studiendauer für Studien zur Lebensqualität bei chronischen Erkrankungen wird eine Studiendauer von 3 – 6 Monaten empfohlen. Das Einschlusskriterium des IQWiG sollte aus diesem Grund auf Studien mit einer Mindeststudiendauer von 3 Monaten abgeändert werden.
An anderen Stellen des Vorberichtes werden Studienergebnisse in die Bewertung einbezogen, u. a. eine Studie mit einer Studiendauer von einem Tag [Lit. Rassam]. Wenn Ein- und Ausschlusskriterien definiert werden, dann sind diese für den gesamten Bericht einheitlich anzulegen. Das Gebot der Standardisierung wird erneut in eklatanter Weise missachtet und führt zu Bewertungsergebnissen, die nicht im Einklang mit Resultaten anderer Untersuchergruppen stehen. Das Kriterium der Reliabilität ist ebenfalls nicht erfüllt.
Studie | Einschlusskriterien nicht erfüllt (wegen) |
Scheen [Lit. Scheen] | E2 (Kein Analoginsulin untersucht)
E4 (zusätzliche Blutzucker senkende Medikation nicht in
Deutschland zugelassen)
E7 (nicht verblindet, nicht randomisiert)
E8 (Behandlungsdauer <24 Wochen)
Bemerkung: Studie mit 15 Teilnehmern völlig unzureichend gepowert. |
Ahmed [Lit. Ahmed] | E1 (Typ1 und Typ 2 Diabetiker eingeschlossen)
E2 (Kein Analoginsulin untersucht)
E7 (Kein RCT)
E8 (Behandlungsdauer <24 Wochen) Bemerkung: Es handelt sich um eine Befragung bei schlecht eingestellten Diabetikern mit HbA1c zwischen 8,0 % und 8,7 %.
|
Overmann [Lit. Overmann] | E2 (nur 3 Diabetiker mit Lispro befragt)
E7 (kein RCT)
E8 (Behandlungsdauer <24 Wochen) Bemerkung: Bei schlecht eingestellten Typ 1 Diabetikern mit HbA1c über 8 % wurde erhoben, welcher Spritz-Ess-Abstand vom Diabetologen empfohlen und welcher Spritz-Ess-Abstand vom Diabetiker eingehalten wird. Angaben zum Glukosemetabolismus wurden nicht berichtet. |
Die Anwendung sachgerechter Ein- und Ausschlusskriterien würde dazu führen, dass u. a. die Studien Glulisin 3004 und 3006 berücksichtigt würden.
Die Studie 3004 weist die Vorteile und Sicherheit der postprandialen Gabe von Insulin Glulisin im Vergleich zu Humaninsulin mit 30 – 45 Minuten Spritz-Ess-Abstand nach. Eine Kurzbewertung der Studienergebnisse findet sich in der Fachinformation zu Apidra [Lit. Sanofi-Aventis – FI Apidra].
Die Studie 3006 zeigt bereits innerhalb von 12 Wochen Studiendauer Vorteile in Bezug auf die für Pumpenträger bedrohlichen Katheterverschlüsse im Vergleich zu Insulin Aspart. Die Studienergebnisse sind von der EMEA und der FDA im Rahmen der Bewertungsberichte entsprechend berücksichtigt worden.
Es sind eine Vielzahl von Studien zur Pharmakokinetik und Pharmakodynamik durchgeführt worden. Deren Ergebnisse sind sowohl in der Fachinformation enthalten als auch von den Zulassungsbehörden sachgerecht ausgewertet worden. Alle wissenschaftlichen Unterlagen sind dem IQWiG von Sanofi-Aventis in Form von Auszügen aus den Zulassungsdokumenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt worden.
Als Vergleichsbehandlung wird vom IQWiG für den Bericht A05/02 E3 gefordert:
„Dass es sich um kurzwirksames Humaninsulin oder ein anderes der drei kurzwirksamen Insulinanaloga handeln solle. Bei Fertiggemischen mit vergleichbaren Insulinbestandteilen aus kurz- und langwirksamen Insulinen“.
Für den Bericht A05/05 Glitazone ist die Vorgabe sachgerechter definiert:
„E3 Vergleichsbehandlung: jegliche andere, in Deutschland zugelassene und verfügbare Blutzucker senkende, medikamentöse oder nichtmedikamentöse Behandlung oder Placebo“.
Die zu enge Definition der Einschlusskriterien durch das IQWiG führt dazu, dass keine der vorhandenen Studien bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Pumpentherapie bei dem Vorbericht des IQWiG berücksichtigt wurde.
Übereinstimmung mit amtlichen Texten
Es ist sehr zu begrüßen, wenn zunehmend Textpassagen aus amtlichen Dokumenten in die IQWiG-Nutzenbewertung einfließen. Amtliche Texte und Informationsquellen werden vom IQWiG jedoch nur selektiv genutzt. Die IQWiG Nutzen-Bewertungen und die öffentlich zugänglichen Dokumente der EMEA, der FDA und die Texte der Fach- und Gebrauchsinformationen sowie die Entscheidungsgrundlagen und Begründungen zur RSA-ÄndV sollten ein hohes Maß an Übereinstimmungen beinhalten.
Ein Vergleich der zugelassenen Anwendungsgebiete weist Unterschiede zwischen Insulin Glulisin und Humaninsulin auf. Angaben zur klinischen Wirkung der Insulinanaloga im Vergleich zu Humaninsulin in Abhängigkeit vom Spritz-Ess-Abstand fallen zu Gunsten von Insulin Glulisin aus:
Apidra
[Lit. Sanofi-Aventis - FI Apidra] - Erwachsene mit Diabetes mellitus
- 0 – 15 Minuten vor oder unmittelbar nach einer Mahlzeit
- SC, CS II
- Pharmakologische Eigenschaften
Eine Phase-I-Studie bei Patienten mit Typ 1-Diabetes mellitus bewertete das glukosesenkende Wirkprofil von Insulinglulisin und humanem Normalinsulin nach subkutaner Gabe einer Dosis von 0,15 E/kg zu verschiedenen Zeitpunkten bezogen auf eine 15-minütige Standardmahlzeit. Aus den Daten war ersichtlich, dass bei einer Applikation von Insulinglulisin zwei Minuten vor der Mahlzeit eine vergleichbare postprandiale glykämische Kontrolle erreicht wird wie mit humanem Normalinsulin, das 30 Minuten vor der Mahlzeit gegeben wird. Wurde Insulinglulisin zwei Minuten vor der Mahlzeit gegeben, wurde eine bessere postprandiale Kontrolle als mit humanem Normalinsulin, das zwei Minuten vor der Mahlzeit gegeben wurde, erreicht. Wird Insulinglulisin 15 Minuten nach Beginn der Mahlzeit angewendet, wird eine vergleichbare glykämische Kontrolle wie bei humanem Normalinsulin, das zwei Minuten vor der Mahlzeit gegeben wird, erreicht.
Eine klinische Phase-III-Studie über 12 Wochen, die mit Patienten mit Typ 1-Diabetes mellitus durchgeführt wurde, die Insulinglargin als basale Therapie erhielten, weist darauf hin, dass bei einer Gabe von Insulinglulisin unmittelbar nach einer Mahlzeit eine Wirksamkeit erreicht wird, die mit der Gabe von Insulinglulisin unmittelbar vor einer Mahlzeit (0 – 15 Minuten) vergleichbar ist oder mit Normalinsulin (30 – 45 Minuten) vor einer Mahlzeit. In der Per-Protokoll-Population wurde in der Gruppe, die mit Insulinglulisin vor der Mahlzeit behandelt wurde, eine signifikant höhere Absenkung des HbA1c-Wertes beobachtet als in jener, die Normalinsulin erhielt. | Insuman Rapid
[Lit. Sanofi-Aventis - FI Insuman Rapid] - Diabetes mellitus
- 15 – 20 Minuten vor einer Mahlzeit
- SC
- Pharmakologische Eigenschaften
Keine entsprechenden vergleichenden Aussagen enthalten. |
Die Bewertungen der Zulassungsbehörden sollten in größerem Umfang in die Nutzenbewertung des IQWiG einfließen.
Das gilt auch für die Festlegungen im Rahmen der Disease-Management-Programme.
In Anlage 7 der 9. RSA-ÄndV vom 18. Februar 2004 zu §§ 28b bis 28g wird unter 1.3.4 Insulinsubstitution festgestellt: „Er (der Diabetiker) ist darüber zu informieren, ob für das jeweilige Insulin-Analogon Daten zur besseren Wirksamkeit und Steuerbarkeit vorliegen. Dies ist bisher nachgewiesen für kurzwirksame Insulinanaloga bei Pumpentherapie (CSII).“ [Lit. 9.RSA-ÄndV]
Als Begründung wird angeführt: „Für kurzwirksame Insulin-Analoga bei Pumpentherapie liegen Daten zu einer mäßigen aber signifikanten Reduktion der HbA1c-Werte im Vergleich zu anderen Insulinen vor.“ [Lit. Colquitt]
In der Begründung zu den Behandlungsempfehlungen für Kinder und Jugendliche heißt es unter Ziffer 1.7.2 zudem: “…Die postprandiale Verabreichung von Insulin, z.B. kurzwirksame Analoga kann bei Kindern sinnvoll sein. Evidenz für eine Verbesserung des HbA1c -Werts bei Verwendung kurzwirksamer Analoga gegenüber Normalinsulin im Kindesalter liegt nicht vor. Vor allem bei sehr jungen Kindern oder bei Jugendlichen mit besonderen Problemen kann die Durchführung einer intensivierten Insulintherapie mittels kontinuierlicher subkutaner Insulininfusionstherapie Vorteile haben.“ [Lit. Litton / Lit. De Beaufort / Lit. Boland / Lit. Weissberg-Benchell]
Die für die Ausformulierung und Begründung der RSA-ÄndV herangezogenen Studien sind vom IQWiG aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.
Fazit
Patientenrelevante Vorteile der kurzwirksamen Insulinanaloga bei der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 sind auf mehreren Beurteilungsebenen mittels dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden klinischen Studien von den Arzneimittelherstellern belegt worden. Amtliche Texte enthalten Hinweise auf angemessene wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen.
Im Rahmen von Nutzenbewertungen und Leitlinien anderer Länder wurden sehr viel mehr Studien in die Bewertung einbezogen. Diese sind bisher nur unzureichend von der Systematik des IQWiG erfasst worden. Sowohl hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Insulinpumpentherapie, diabetische Schwangere), der Anwendung (verkürzter Spritz-Ess-Abstand, kürzere Wirkdauer, postprandialer Blutzuckerverlauf) als auch im Bereich der Therapiezufriedenheit sind relevante Vorteile der kurzwirksamen Insulinanaloga bei insulinpflichtigen Diabetikern nachgewiesen und auch international anerkannt worden.
Die Arbeitsmethodik, insbesondere die willkürliche Wahl der Einschlusskriterien und die einseitige Interpretation des IQWiG führen dazu, dass der reale Zusatznutzen im Vergleich zum Humaninsulin nicht erkannt werden kann. Vordringlich bei der Erarbeitung des Abschlussberichtes ist es, die Ein- und Ausschlusskriterien den international üblichen Standards in der Arzneimittelbewertung anzugleichen. Nur dann wäre den zukünftig geltenden Vorgaben des Sozialgesetzbuches an eine Nutzenbewertung entsprochen.
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