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| 25. Oktober 2002 |
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| Interview mit Frau Bussar-Maatz, Koordinatorin des Studienhauses Onkologie |
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"Was die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft bedeutet,
entscheidet das Engagement des Arztes"
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Frau Roswitha Bussar-Maatz koordinierte 17 Jahre lang onkologische Studien in der Urologie - mit Planung, Durchführung, Auswertung, Publikation und Präsentation. Sie war für die Universitätsklinik in Bonn tätig, für das Städtische Krankenhaus Berlin und für die pharmazeutische Industrie in Hamburg. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urologische Onkologie, der AG gegen urologische Krebserkrankungen und der interdisziplinären AG Hodentumor trug sie jahrelang auch aktiv zur Krebsforschung bei. Diese Erfahrungen bringt sie nun seit gut zwei Jahren als Koordinatorin des Studienhauses Onkologie in die Deutsche Krebsgesellschaft ein. Medicus fragte Frau Bussar-Maatz, was die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft bedeutet und welche Unterstützung der Arzt konkret vom Studienhaus erwarten kann.
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Medicus: Frau Bussar-Maatz, die meisten Ärzte bei der DKG sind in fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften organisiert. Wie darf man sich das in der Praxis vorstellen?
Bussar-Maatz: Entsprechend den wissenschaftlichen Fachgesellschaften gibt es Arbeitsgemeinschaften, oder kurz AG´s, bei der DKG, etwa die AG gynäkologische Onkologie analog zur Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Viele der AG´s bestehen als gleiche Organisation auch innerhalb der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Die Organisation ist für jede AG unterschiedlich. Alle haben jedoch einen Sprecher und in der Regel einen Vorstand, und meistens bilden sich innerhalb der AG´s spezielle Arbeitsgruppen heraus, zum Beispiel die Studiengruppe Blasenkarzinom oder Hodentumor bei der AG Urologische Onkologie. Jeder kann sich für die Arbeit in den einzelnen Gremien bewerben. Was die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe konkret bedeutet, entscheidet das Engagement des Arztes. Fest sind eine Mitgliederversammlung pro Jahr und zwei bis vier Treffen für die Vorstände und die Arbeitsgruppen.
Medicus: Was ist die Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaften?
Bussar-Maatz: Die Ziele sind nicht immer identisch. Die meisten AG´s streben den Fortschritt im jeweiligen Fachgebiet an. Dazu gehören etwa die Entwicklung sinnvoller neuer Studien, die Qualitätssicherung in der Onkologie, Fortbildungen, das Erstellung von Standards und Leitlinien oder die Organisation themenspezifischer Symposien. Zukunftsträchtig ist auch die Etablierung interdisziplinärer AG´s zu spezifischen Tumorarten.
Medicus: Sie koordinieren das Studienhaus Onkologie. Was kann ein Arzt von dieser Einrichtung praktisch erwarten?
Bussar-Maatz: Für die Durchführung klinischer Studien gibt es internationale Richtlinien, an die sich alle Arzneimittelprüfungen halten müssen. Therapieoptimierungsprüfungen sollen in Anlehnung an diese Empfehlungen durchgeführt werden. Entsprechend muss auch die Protokollführung genauen Ansprüchen genügen. Der wohl wichtigste Punkt hierbei ist das Studiendesign, das bedeutet der wissenschaftliche Hintergrund, die Fragestellung, die Definition der Studienart, die Fallzahlplanung und vieles mehr. Das Studienhaus stellt kompetente Ansprechpartner zur allgemeinen Beratung und für spezielle Fragen. Für die formalen Ansprüche stehen Empfehlungen und ein "Masterprotokoll" bereit, in das die jeweiligen Inhalte quasi nur noch eingetragen werden müssen. Das Studienhaus übernimmt auch die Zertifizierung von Studien, stellt interessierte Kliniken zusammen, um sie an Studienleiter zu vermitteln und bietet unter www.studien.de eine Internetdatenbank, die alle onkologischen Studien zusammenfasst.
Medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte können sich im Studienhaus zudem über einen mehrwöchigen Kurs zum "Studienassistent/in im Prüfzentrum" weiterbilden. Solche Fachkräfte sollen den schnellen und sicheren Ablauf klinischer Studien sichern und Mediziner entsprechend entlasten. Für Ärzte und ausgebildete Studienassistenten bietet das Studienhaus ein- bis zweitägige Seminare an. Behandelt werden Themen wie Aufklärung im Rahmen klinischer Studien, Statistik, Erstellung eines Studienprotokolls, Pflichten eines Prüfarztes, Organisation einer Studie etc. Der Arzt erlangt dafür Kreditpunkte für sein Fortbildungskonto.
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