Medicus
Frau Rohs-Weingarten, was empfehlen Sie Ärzten, mit Blick auf den Ruhestand, in punkto Versicherung?
Rohs-Weingarten
Jeder Angestellte oder niedergelassene Arzt ist grundsätzlich Pflichtmitglied der zuständigen Ärzteversorgung. Angestellte Ärzte sind zwar gleichzeitig in der BfA versicherungspflichtig; der Sozialgesetzgeber hat dem Arzt aber, wegen des Ersatzcharakters der Ärzteversorgung, gegenüber der BfA eine Wahlmöglichkeit dahingehend eröffnet, sich von der BfA-Versicherungspflicht zugunsten des jeweiligen Versorgungswerkes befreien zu lassen. Davon machen fast alle Ärzte Gebrauch. Es bestehen 17 Ärzteversorgungswerke, die zentral in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen in Köln organisiert sind. Die durchschnittliche Beitragshöhe belief sich in der Statistik des Jahres 2000 auf rund 645 Euro, die durchschnittlich ausgezahlte Monatsrente auf 1.851 Euro. Die Leistungen der Ärzteversorgung bestehen in der Alters- und der Berufsunfähigkeitsrente. Wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer lebenslänglichen Altersrente ist die Vollendung des 65. Lebensjahres. Auf dieses Ruhestandsalter ist auch die Altersrente nach der jeweiligen Rentenformel berechnet. Seit 2000 besteht bei einigen Versorgungswerken die Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente. Zusatzabsicherungen durch private Renten- oder Lebensversicherungen sind natürlich ebenfalls möglich.
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Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung
Rohs-Weingarten
Bei der Berufsunfähigkeit entsteht ein Anspruch auf Rente erst, wenn der Gesundheitszustand den Arzt zur völligen Berufsaufgabe zwingt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Arzt im Sinne der Definition so lange nicht berufsunfähig ist, wie er noch teilweise in einer anderen Fachrichtung beziehungsweise einer anderen ärztlichen Tätigkeit arbeiten kann. Um eine teilweise Berufsunfähigkeit abzusichern, sollte der Arzt deshalb eine entsprechende private Vorsorge treffen. Die bieten zum Beispiel bei einem 50-prozentigen Berufsunfähigkeitsgrad volle Rentenleistungen. Die Empfehlung gilt übrigens für angestellte und für selbständig tätige Mediziner. Die Bedingungen sind allerdings bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich gestaltet und sollten vor Abschluss sorgfältig geprüft werden, sowohl für Berufsunfähigkeits- als auch für lebenslange Rentenzahlungen. So gibt es auch Gesellschaften, die die Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeit speziell berücksichtigen. Günstig ist es, wenn der Versicherungsnehmer Wahlrecht hat und flexibel bezüglich seiner individuellen Situation bleibt, wenn er beispielsweise wählen kann zwischen einer Umwandlung in Rückkauf vor Rentenbeginn, einer beitragsfreien Rente oder Kapitalzahlungen im Todesfall.
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Ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit wirklich hoch, oder wird hier nur das Geschäft mit der Angst gemacht
Rohs-Weingarten
Das Risiko Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt. Etwa ein Viertel aller Deutschen wird irgendwann im Leben berufsunfähig, mehr als die Hälfte ist dabei jünger als 55 Jahre. Ursache sind meistens Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schäden an Wirbelsäule oder Gelenken oder psychische Probleme. Bei Unfällen greifen nur Unfallversicherungen. Aus der Summe der Beschwerden und den jeweiligen Anforderungen der ausgeübten Tätigkeit wird dann die Berufsunfähigkeit berechnet. Empfehlenswert ist eine Absicherung in Höhe von etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens. Welcher Beitrag dafür fällig wird, hängt unter anderem von der ärztlichen Tätigkeit ab. Auch hier tut fachkundige Beratung Not.
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Was sollte sonst im Versicherungspaket nicht fehlen?
Rohs-Weingarten
Einheitliche Empfehlungen kann ich hier sowieso nicht geben. Welche Art der Vorsorge für welchen Arzt sinnvoll ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Unter anderem von der privaten, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation. Aber auch von den Rentenvorstellungen und den persönlichen Sicherheitswünschen. Eine fachkundige Beratung kann nur individuell erfolgen.
Vielleicht nur noch eine Anmerkung zu Krankenversicherungen. Viele Private bieten für Ärzte günstige Tarife an, weil sie davon ausgehen, dass Fachkundige zahlreiche Beschwerden und Krankheiten selbst versorgen und damit weniger Leistungen in Anspruch nehmen. Hier sollten Krankentagegeldversicherungen nicht zu niedrig kalkuliert sein. Bei längerer Krankheit, zum Beispiel einen Monat, verdient der Vertreter vielleicht die laufenden Praxiskosten. Er selbst bekommt vom Arzt aber zirka 2.500 bis 4.000 Euro Honorar. Der Gewinn entfällt. Auf dieser Basis muss der Verdienstausfall pro Tag berechnet werden.